Das deutsche Erbrecht hat sich historisch gesehen aus dem Familienrecht entwickelt. Dementsprechend gibt es auch Heute im deutschen Recht eine vielfältige Beziehung zwischen diesen beiden Rechtsgebieten, so dass es von Vorteil ist, wenn der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit beide Rechtsgebiete umfasst.
Darüber hinaus ist das Erbrecht in seiner heutigen Ausprägung ein eigenständiges umfangreiches Rechtsgebiet mit weiteren vielfältigen Bezügen zu weiteren Rechtsgebieten ( z.B. Sozialrecht; Steuerrecht; Handels- und Gesellschaftsrecht ).
Eine erfolgreiche anwaltliche Interessenwahrnehmung in einer Erbrechtsangelegenheit setzt aufgrund der spezifischen Eigenarten dieses Rechtsgebiets ein gewisses Maß an Spezialisierung voraus. Aufgrund meiner nachgewiesenen Spezialkenntnisse durch die erfolgreiche Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs für das Erbrecht sowie langjähriger praktischer Erfahrung auf diesem Gebiet kann ich Ihnen somit die Grundlage dafür geben, dass auch Ihre jeweiligen Interessen in Ihrem Erbrechtsfall für Sie erfolgreich durchgesetzt werden können.
Für einen ersten Überblick zu wichtigen Thematiken des Erbrechts klicken Sie einfach auf den jeweiligen Begriff im Untermenue. Diese Darstellung kann und soll jedoch für Sie lediglich einen ersten Anhaltspunkt geben. Eine umfassende Hilfe und Beratung kann jedoch nur in einer persönlichen Besprechung mit Ihrem Anwalt erfolgen. Scheuen Sie daher nicht die sofortige Kontaktaufnahme für die Vereinbarung einer ersten Mandantenbesprechung.